"Sternenfänger"

„Jeder Mensch ist einmalig. Jeder Mensch will seine Grundbedürfnisse befriedigen. Jeder Mensch will seine Kompetenzen entfalten und nutzen. Jeder Mensch entwickelt seine eigenen Vorstellungen und Überzeugungen. Jeder Mensch macht seine eigenen Erfahrungen, die sei-ne Individualität mitbestimmen. Jeder Mensch strebt danach, seine Individualität in Überein-stimmung mit der Umwelt zu leben.“ (Remo H. Largo)

Die Stella - Soziale Dienste gUG bietet seit dem Jahr 2021 Kindern- und Jugendlichen im Alter von 12 bis 18 Jahren die in anderen Unterstützungsangeboten oder im Elternhaus nicht mehr bedarfsdeckend versorgt und gefördert werden, eine Wohngruppe für den SGB VIII Bereich an.

Alkohol- und Drogenmissbrauch, Gewalt gegen andere Menschen, Eigentumsdelikte und die Verweigerung jeden sozialen Verhaltens in bisherigen Settings sind lediglich ein Ausschnitt der Probleme des Personenkreises, die bisher zum Scheitern vorangegangener Entwicklungs-, Integrations- und Förderbemühungen führten.

Für die Versorgung dieser Kinder bzw. Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben wir ein adäquates Gebäude mit genügend Freifläche in ländlicher Umgebung am Rande kleinstädtischer Strukturen erworben, damit sich diese in etwas reizärmerer Umgebung schneller und besser orientieren, lernen und dennoch Kontakt zum Gemeinwesen herstellen können.

Wir nennen diese Wohngruppe "Sternenfänger".

(1) Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

(2) Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden. Unterschiedliche Hilfearten können miteinander kombiniert werden, sofern dies dem erzieherischen Bedarf des Kindes oder Jugendlichen im Einzelfall entspricht.

(2a) Ist eine Erziehung des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses erforderlich, so entfällt der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nicht dadurch, dass eine andere unterhaltspflichtige Person bereit ist, diese Aufgabe zu übernehmen; die Gewährung von Hilfe zur Erziehung setzt in diesem Fall voraus, dass diese Person bereit und geeignet ist, den Hilfebedarf in Zusammenarbeit mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach Maßgabe der §§ 36 und 37 zu decken.

(3) Hilfe zur Erziehung umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen. Bei Bedarf soll sie Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen im Sinne des § 13 Absatz 2 einschließen und kann mit anderen Leistungen nach diesem Buch kombiniert werden. Die in der Schule oder Hochschule wegen des erzieherischen Bedarfs erforderliche Anleitung und Begleitung können als Gruppenangebote an Kinder oder Jugendliche gemeinsam erbracht werden, soweit dies dem Bedarf des Kindes oder Jugendlichen im Einzelfall entspricht.

(4) Wird ein Kind oder eine Jugendliche während ihres Aufenthalts in einer Einrichtung oder einer Pflegefamilie selbst Mutter eines Kindes, so umfasst die Hilfe zur Erziehung auch die Unterstützung bei der Pflege und Erziehung dieses Kindes.

Sie finden uns hier

Unsere direkten Kontaktmöglichkeiten, die Anschrift und die Lage.

Adresse

Stella - Soziale Dienste gUG, "Wohngruppe Sternenfänger", Ausbau 2, 17390 Rubkow OT Bömitz

Email & Web

sternenfaenger@stella-sd.de
www.stella-sd.de

Telefon

Festnetz: +49(0)39724 269 185
Mobilfunk: +49(0)174 799 476 5

Vergessene Jugend

Die Metalband "HIGHEST TORCH", von deren Mitgliedern einer der Gitarristen in unserer Wohngruppe als Betreuer tätig ist, hat zusammen mit unseren Bewohnern ein Musikvideo zu Ihrem Song "FORGOTTEN YOUTH" produziert (Selbstverständlich mit Einverständniss der Sorgeberechtigten der Kinder). Dieses wollen wir natürlich nicht vorenthalten. Die Kids hatten beim Dreh eine Menge Spaß, überzeugen Sie sich selbst.

 

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