Ambulante Betreuung gemäß §102 i.V.m. §113 SGB IX
für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
Was ist Ambulante Betreuung?
Ambulante Betreuung ist eine Hilfe, die in Ihrem Alltag stattfindet und sich an Ihrer persönlichen Lebensgestaltung orientiert. Diese bietet für Menschen mit einer seelischen Erkrankung ein differenziertes Spektrum an Hilfsmöglichkeiten an.
An wen richtet sich unser Angebot
Ambulante Betreuung ist ein Angebot für erwachsene Menschen mit einer chronisch psychischen Erkrankung, die aufgrund dessen Unterstützung bei der Bewältigung verschiedener alltags-praktischer Dinge benötigen. Unser Angebot ist nicht geeignet für Menschen, bei denen eine Suchterkrankung im Vordergrund steht; die einer intensiveren (teil-)stationären Hilfe bedürfen oder lediglich aufgrund einer Pflegebedürftigkeit Unterstützung benötigen.
Unsere Ziele
Unser Ziel ist es, dass Sie ihr Leben trotz psychischer Erkrankung in hohem Maße selbstständig gestalten können und ganz normal am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Wir leisten dabei vor allem Hilfe zur Selbsthilfe und unterstützen Sie in psychosozialen Krisensituationen. Unser Ziel ist darüber hinaus, eine drohende seelische Behinderung durch soziale Unterstützung zu verhindern oder deren Folgen zu mildern. Gemeinsam erstellen wir mit Ihnen zu Beginn der Betreuung als Grundlage unserer Arbeit einen individuell auf Sie zugeschnittenen Hilfeplan.
Unsere Leistungen
Die Betreuung richtet sich danach, welche Hilfe Sie benötigen. Folgende Leistungen sind u.a. möglich:
Ambulante Betreuung beruht auf Freiwilligkeit und der Einhaltung von gegenseitigen Absprachen.
Wie wird die Hilfe finanziert?
Um die Ambulante Betreuung in Anspruch nehmen zu können, ist ein Antrag beim zuständigen Sozialhilfeträger notwendig. Dieser entscheidet darüber, ob er die Hilfe gewährt. Dazu ist ein ärztliches Gutachten notwendig. Es wird außerdem geprüft, ob Sie selbst oder einer Ihrer Angehörigen über einer bestimmten Einkommensgrenze liegen und deshalb an den Kosten beteiligt werden. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Die gesetzliche Grundlage der Hilfe ist in §102 i.V.m. §113 SGB IX zu finden.
Wer sind wir?
Die Ambulante Betreuung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ist ein Arbeitsbereich der Stella - Soziale Dienste gUG. Unser Team setzt sich unter der Leitung von Herrn Michael Relitz aus ausgebildeten Fachkräften zusammen. Wir stehen in regelmäßigen Kontakt zu Kliniken, niedergelassenen FachärztInnen, TherapeutInnen und den zuständigen Behörden. Darüber hinaus sind wir mit anderen Einrichtungen im sozialpsychiatrischen Hilfesystem fachlich vernetzt und kooperieren mit ihnen. Dadurch sind wir in der Lage, Sie auch in weiterführende Hilfen zu vermitteln.