Über uns...

Stella -

Soziale Dienste

gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)

Am 19.08.2016 wurde die Stella - Soziale Dienste gemeinnützige UG gegründet. Als ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII wollen  wir allen Hilfebedürftigen die durch unser Leistungsangebot abgedeckt werden, einen verlässlichen und kompetenten Partner zur Seite zu stellen. Wir als ein junger Träger für soziale Dienste im Landkreis Vorpommern-Greifswald, wollen soziale Hilfe wieder menschlicher gestalten und nicht nur stur nach Leistungskatalogen. Da jeder Mensch einzigartig ist, muss auch das Arrangement der Hilfe individuell auf den Menschen zugeschnitten sein. Dies bedeutet, dass jede Hilfe ein Stück neue Konzeption in unserer Arbeit trägt. Schauen Sie sich auf diesen Seiten um und entdecken unser Potenzial!

Geschäftsführung
Leitung
Ulrike Rapp
Bereichsleitung SGB VIII
ulrikerapp@stella-sd.de
Michael Relitz
Bereichsleitung SGB IX
michaelrelitz@stella-sd.de
Unsere Leitpunkte in der Arbeit

Unsere Arbeit zielt darauf ab, jedem Menschen die gleiche Chance und Teilhabe zu geben, sein Leben in Würde und Verantwortung zu gestalten. Alle Menschen haben das Recht auf ein möglichst selbstbestimmtes und selbstverantwortetes Leben.

 

Für unsere Arbeit bedeutet dies:

 

  • Die Klientinnen und Klienten stehen mit ihren individuellen Bedürfnissen, Ressourcen und Problemen im Mittelpunkt unserer Arbeit.
  • Jede Klientin und jeder Klient erhält eine individuelle, auf seine Bedürfnisse angepasste Unterstützung(passgenaue Hilfen).
  • Wir unterstützen Menschen, ihr Leben eigenständig und eigenverantwortlich zu gestalten und suchen mit ihnen gemeinsam nach Lösungsstrategien.
  • Wir fördern die Vernetzung professioneller sozialer Dienstleistungen.
  • Wir unterstützen Menschen mit Assistenzbedarf darin, Verantwortung in sozialen Beziehungen zu übernehmen.
Was ist drin, im SGB VIII ?
Das SGB VIII regelt bundeseinheitlich die Leistungen für junge Menschen (Kinder, Jugendliche, junge Volljährige) und deren Familien (insb. Eltern, Personensorgeberechtigte, Erziehungsberechtigte). Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (also das jeweilige Land als überörtlicher Träger und die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger) sind verantwortlich dafür, dass die Leistungen von ihren Landesjugendämtern und Jugendämtern erbracht werden. Die Angebote (Leistungen), Einrichtungen und Dienste werden überwiegend von den freien Trägern der Jugendhilfe, wie z.Bsp.: Stella - Soziale Dienste gemeinnützige UG vorgehalten.

Jugendhilfe in 4 Minuten

Dieses Video von Jakob Daul erklärt kurz und knapp wobei es bei der Jugendhilfe geht.

Rechtsgrundlage

Wissenswertes zu den Rechtsgrundlagen in der Kinder- und Jugendhilfe finden sie in der folgenden Broschüre des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Hier lesen...
Was ist das SGB IX?
Am 1. Juli 2001 trat das Sozialgesetzbuch 9 mit dem Titel „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ in Kraft. Der Gesetzgeber überführte damit das Rehabilitations- und das Schwerbehindertenrecht in einen neuen, zeitgemäßen Gesetzeskatalog mit einer klaren Zielvorstellung: „Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen […], um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken“ (§ 1 SGB IX). Die Stella - Soziale Dienste gUG erbringt hier Leistungen wie zum Beispiel das Ambulant betreute Wohnen sowie Ambulante Betreuung (§102 i.V.m. §113 SGB IX).
Leistungen des SGB IX

Die SGB 9-Leistungen gliedern sich in drei große Teile:

  1. Teil 1 nennt die „Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen“
  2. Teil 2 führt „Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)“ auf, in diesem Teil ist die Stella - Soziale Dienste gUG tätig
  3. Teil 3 umfasst „Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)“

Info

Mit einem ganzen Paket von Gesetzesänderungen stärkt die Bundesregierung in den nächsten Jahren die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe SGB IX. Dieses Bundesteilhabegesetz reformiert bis 2023 stufenweise einzelne Paragrafen im SGB IX.

An wen richtet sich unser Angebot

Rechtsgrundlage

Wissenswertes zu den Rechtsgrundlagen in der Eingliederungshilfe finden sie in der folgenden Broschüre des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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Bei Fragen schreiben Sie uns gern an

 

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