Leistungen

In Deutschland werden die Hilfen zur Erziehung als kommunale staatliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für Familien mit Kindern erbracht.

Diese Hilfen sind in den §§ 27–41 des SGB VIII – Kinder und Jugendhilfe geregelt. Die einzelnen Hilfen werden dort in den §§ 28–41 aufgeführt und werden meist nach Durchführung eines Hilfeplanverfahrens von den örtlichen Jugendämtern gewährt.

 

Die Stella - Soziale Dienste gUG erbringt folgende Hilfearten:

§ 30 Erziehungsbeistand

Unterstützung für das Kind oder den Jugendlichen, möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds
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§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe

intensive, in der Regel auf längere Dauer angelegte Betreuung und Begleitung von Familien
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§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

längerfristige, individuelle und intensive Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung
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§ 35a Eingliederungshilfe

Eine Sonderstellung nimmt der § 35a, die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ein. Dieser gehört eigentlich nicht zu den Hilfen zur Erziehung. § 35a beinhaltet einen eigenen Rechtsanspruch, Inhaber des Anspruches sind das Kind oder der Jugendliche selbst. Diese Hilfeart wird ebenfalls von der Stella - Soziale Dienste erbracht.
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§ 41 Hilfe für junge Volljährige

Der junge Volljährige soll „verselbständigt“ werden, um ihn in die Lage zu versetzen, ein „eigenverantwortliches Leben“ führen zu können
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Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die seit 2020 in Deutschland im SGB IX geregelt ist. Sie soll Menschen mit einer Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen helfen, die Folgen ihrer Behinderung zu mildern und sich in die Gesellschaft einzugliedern.
Leistungen der Eingliederungshilfe können Menschen mit Behinderung und Menschen, die von Behinderung bedroht sind beziehen. Das gilt grundsätzlich auch für Ausländer, die in Deutschland leben, solange sie keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Die Stella - Soziale Dienste gUG erbringt folgende Hilfearten:

AMBULANT BETREUTES WOHNEN GEMÄSS §102 I.V.M. §113 SGB IX

Für Erwachsene mit geistigen,
geistigen und mehrfachen Behinderungen sowie Sinnes- und Körperbehinderungen

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AMBULANTE BETREUUNG GEMÄSS §102 I.V.M. §113 SGB IX

Für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

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