Leistungen
- Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII
- Eingliederungshilfe nach SGB IX
- Intensivpädagogische Wohngruppe "Sternenfänger"
In Deutschland werden die Hilfen zur Erziehung als kommunale staatliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für Familien mit Kindern erbracht.
Diese Hilfen sind in den §§ 27–41 des SGB VIII – Kinder und Jugendhilfe geregelt. Die einzelnen Hilfen werden dort in den §§ 28–41 aufgeführt und werden meist nach Durchführung eines Hilfeplanverfahrens von den örtlichen Jugendämtern gewährt.
§ 30 Erziehungsbeistand
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35a Eingliederungshilfe
§ 41 Hilfe für junge Volljährige
AMBULANT BETREUTES WOHNEN GEMÄSS §102 I.V.M. §113 SGB IX
Für Erwachsene mit geistigen,
geistigen und mehrfachen Behinderungen sowie Sinnes- und Körperbehinderungen
AMBULANTE BETREUUNG GEMÄSS §102 I.V.M. §113 SGB IX
Für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen