Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung gemäß §§ 27, 41 SGB VIII
Zielgruppen und Gesetzliche Grundlagen
Diese Hilfen sind für junge Volljährige, die Probleme im Zusammenleben mit dem sozialen Umfeld haben wie Familie, Freunde, Schule, Ausbildung und im Freizeitbereich. Sie wird jungen Volljährigen bis maximal zum 21. Lebensjahr und in begründeten Einzelfällen darüber hinaus gewährt.
Gesetzliche Grundlagen sind §§ 27, 41 SGB VIII
Verfahren / Kriterien
Die Hilfen werden unter Berücksichtigung seines sozialen Umfeldes an dem jungen Volljährigen individuell angepasst. Die persönliche Entwicklung des jungen Volljährigen soll mit diesen Hilfen gefördert werden. Hierbei wird die Zusammenarbeit mit allen, an der Entwicklung des jungen Volljährigen beteiligten Personen, den Betreuern und dem zuständigen Amt koordiniert.
Betreuungsdauer
Grundlage aller Erziehungshilfen ist der Hilfeplan nach § 36 SGB VIII. Auf Grundlage des erarbeiteten Hilfeplanverfahrens in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes. Die Dauer der Hilfe richtet sich nach den individuellen Erfordernissen im konkreten Fall.
Zielstellungen
Mit unserer fachlichen Unterstützung sollen Junge Volljährige befähigt werden, ihre Probleme eigenständiger zu bewältigen. Stärkung sozialer Kompetenzen: Der junge Volljährige wird bei der Erkennung und der Lösung seiner persönlichen Probleme von unserem Fachpersonal unterstützt und so die Verselbstständigung gefördert. Hier wird soweit dies möglich ist, das soziale Umfeld einbezogen.