
Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer gemäß §§ 27 und 30 SGB VIII
Mehr erfahren...Man kann einem Menschen nichts Beibringen, man kann ihm nur helfen, es in sich selbst zu Entdecken.
Galileo Galilei Philosoph

Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß §§ 27, 31 SGB VIII in Form von Betreuung, Beratung und Begleitung.
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Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß § 35a SGB VIII

Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung
gemäß §§ 27, 41 SGB VIII für junge Volljährige, die Probleme im Zusammenleben mit dem sozialen Umfeld haben
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Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
gemäß §§ 27, 35 SGB VIII. Für Jugendliche, die von anderen Angeboten der Jugendhilfe nicht erreicht werden.
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Ambulant betreutes Wohnen
gemäß §102 i.V.m. §113 SGB IX für Erwachsene mit geistigen, geistigen und mehrfachen Behinderungen, sowie Sinnes- und Körperbehinderungen.
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Ambulante Betreuung
gemäß §102 i.V.m. §113 SGB IX. Für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.